
Notar finden
Ein Immobilienkauf in Deutschland muss notariell beurkundet werden. Der Notar ist neutral, sichert die Zahlung ab und veranlasst die Eintragung im Grundbuch – auch beim direkten Kauf vom Eigentümer.
Ablauf beim Kauf vom Eigentümer
1. Einigung
Käufer und Eigentümer einigen sich direkt über Preis, Übergabetermin und Inventar.
2. Notar beauftragen
In der Regel beauftragt der Käufer den Notar. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und berät beide Seiten.
3. Vertragsentwurf
Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf. Er sollte mindestens zwei Wochen vor dem Termin vorliegen.
4. Beurkundung
Der Vertrag wird beim Notar vorgelesen und unterschrieben. Erst dann ist der Kauf verbindlich.
5. Abwicklung
Auflassungsvormerkung, Kaufpreiszahlung, Grundbuchumschreibung und Schlüsselübergabe.
Diese Unterlagen braucht der Notar
- Grundbuchauszug
- Flurkarte / Lageplan
- Energieausweis
- Teilungserklärung und Protokolle (bei Eigentumswohnungen)
- Baubeschreibung, Grundrisse, Wohnflächenberechnung
- Nachweise über Sanierungen und Modernisierungen
- Personalausweise und Steuer-Identifikationsnummern beider Seiten
Was kostet der Notar?
Notarkosten sind gesetzlich festgelegt (GNotKG) und richten sich nach dem Kaufpreis. Üblich sind rund 1,5 % des Kaufpreises für Notar und Grundbuch. Da beim direkten Kauf vom Eigentümer keine Maklerprovision anfällt, bleiben die Nebenkosten insgesamt deutlich niedriger.
