Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nutzungsbedingungen der Plattform Owner2Owner (O2O). Stand: Entwurf, September 2026.
Hinweis: Entwurf zur juristischen Prüfung
Diese Bedingungen sind ein eigenständig für O2O erstellter Entwurf und noch nicht von einem Rechtsanwalt geprüft. Mit „Juristisch prüfen“ markierte Punkte sind vor Veröffentlichung verbindlich festzulegen.
1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Online-Plattform Owner2Owner (nachfolgend „O2O“ oder „Plattform“) durch registrierte und nicht registrierte Nutzer. Anbieter ist der im Impressum genannte Betreiber.
„Eigentümer“ sind Nutzer, die eine Immobilie inserieren. „Kaufinteressenten“ sind Nutzer, die Inserate ansehen, Eigentümer kontaktieren oder Nachweise hinterlegen. „Sachverständige“ sind Baugutachter, Architekten oder Energieberater, die auf der Plattform gelistet sind oder über sie kontaktiert werden.
Abweichende Bedingungen der Nutzer werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, O2O stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
Juristisch prüfen: Vollständige Anbieterdaten und Rechtsform ergänzen; Verbraucher-/Unternehmerabgrenzung prüfen.
2. Leistungsbeschreibung – was O2O ist und was nicht
O2O stellt die technische Infrastruktur bereit, damit Eigentümer Immobilien inserieren und Kaufinteressenten mit ihnen direkt in Kontakt treten können. Dazu gehören Nutzerkonten, Inserate mit Bildern und Dokumenten, Such- und Merkfunktionen, Kontakt- und Besichtigungsanfragen, ein Anfrage- und Freigabesystem für vertrauliche Unterlagen und Käufer-Nachweise sowie eine Übersicht lokaler Sachverständiger und Notare.
O2O ist selbst weder Verkäufer noch Käufer, weder Immobilienmakler noch Notar, Sachverständiger oder Kreditgeber. O2O vermittelt keine Kaufverträge, gibt keine Kaufempfehlungen ab und wird nicht Vertragspartei der zwischen Nutzern geschlossenen Verträge.
O2O prüft Inserate, Angaben, Bilder, Dokumente, Nachweise und Personen grundsätzlich nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Echtheit und garantiert diese nicht. Kennzeichnungen wie „geprüft“ beziehen sich ausschließlich auf die Aussage des jeweils genannten Sachverständigen zum genannten Zeitpunkt.
3. Registrierung und Nutzerkonto
Das Ansehen von Inseraten ist ohne Konto möglich. Für das Inserieren, Kontaktanfragen, Favoriten, Unterlagen-Anfragen und Nachweise ist ein Nutzerkonto erforderlich. Die Registrierung ist nur voll geschäftsfähigen natürlichen Personen sowie juristischen Personen durch vertretungsberechtigte Personen gestattet.
Die bei der Registrierung und im Konto gemachten Angaben müssen wahr, vollständig und aktuell sein. Änderungen sind unverzüglich im Bereich „Mein Konto“ nachzuführen. Eine Änderung der E-Mail-Adresse wird erst nach Bestätigung über den zugesandten Link wirksam.
Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Nutzer haftet für Handlungen, die über sein Konto vorgenommen werden, sofern er den Missbrauch zu vertreten hat. Bei Verdacht auf Missbrauch ist O2O unverzüglich zu informieren.
Jeder Nutzer darf nur ein Konto führen. Konten sind nicht übertragbar.
4. Inserate der Eigentümer
Eigentümer dürfen nur Immobilien inserieren, über die sie verfügungsberechtigt sind oder für die sie nachweislich bevollmächtigt sind. Gewerbliche Anbieter, insbesondere Makler und Bauträger, müssen dies deutlich kennzeichnen.
Alle Angaben im Inserat – insbesondere Preis, Flächen, Baujahr, Zustand, Energieangaben, Etage und Geschosszahl, Ausstattung sowie Rechte und Lasten – müssen zutreffend sein. Der Eigentümer ist allein für Inhalt, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit seines Inserats verantwortlich, einschließlich gesetzlicher Pflichtangaben (z. B. zum Energieausweis).
Unzulässig sind irreführende oder unvollständige Angaben, Lockangebote, Mehrfachinserate derselben Immobilie, Inserate ohne konkretes Objekt sowie werbliche oder objektfremde Inhalte.
Inserate können vom Eigentümer jederzeit bearbeitet, pausiert, als reserviert oder verkauft markiert oder gelöscht werden. Verkaufte oder nicht mehr verfügbare Immobilien sind zeitnah entsprechend zu kennzeichnen.
5. Bilder, Dokumente und sonstige Nutzerinhalte
Nutzer dürfen nur Bilder, Grundrisse, Flurkarten, Energieausweise und sonstige Dokumente hochladen, an denen sie die erforderlichen Rechte besitzen und deren Veröffentlichung bzw. Weitergabe keine Rechte Dritter verletzt (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte). Auf Bildern erkennbare Personen dürfen nur mit deren Einwilligung gezeigt werden.
Der Nutzer räumt O2O das einfache, räumlich unbeschränkte Recht ein, die hochgeladenen Inhalte für den Betrieb der Plattform zu speichern, zu vervielfältigen, technisch anzupassen (z. B. Größe, Format, Vorschaubilder) und im Rahmen des Inserats bzw. der Freigabe anzuzeigen. Das Recht endet mit Löschung des Inhalts, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende, schadhafte oder plattformfremde Inhalte sind verboten. O2O darf solche Inhalte entfernen.
6. Vertrauliche Unterlagen der Eigentümer
Eigentümer können Unterlagen als „vertraulich“ kennzeichnen (z. B. Protokolle von Eigentümerversammlungen, Hausgeld- und Jahresabrechnungen, Teilungserklärung, Informationen zu Rücklagen und Sanierungen, Flurkarte). Diese sind nicht öffentlich sichtbar.
Kaufinteressenten können solche Unterlagen anfragen. Der Eigentümer entscheidet frei, ob und welche Unterlagen er dem jeweiligen Interessenten freigibt, und kann eine Freigabe jederzeit widerrufen.
Freigegebene vertrauliche Unterlagen dürfen ausschließlich zur Prüfung eines möglichen Erwerbs der betreffenden Immobilie verwendet werden. Weitergabe, Veröffentlichung oder anderweitige Nutzung sind untersagt.
7. Nachweise der Kaufinteressenten (Bonität, Einkommen, Finanzierung)
Kaufinteressenten können freiwillig Nachweise wie eine Bonitätsauskunft, Gehaltsnachweise oder Finanzierungsbestätigungen im Bereich „Meine Nachweise“ hinterlegen. Das Hochladen ist optional und für die Nutzung der Plattform nicht erforderlich.
Hinterlegte Nachweise sind zunächst nur für den Kaufinteressenten selbst sichtbar. Sie werden einem Eigentümer ausschließlich dann zugänglich, wenn der Kaufinteressent sie ausdrücklich für das konkrete Inserat freigibt. Die Freigabe kann jederzeit widerrufen werden; Nachweise können jederzeit ersetzt oder gelöscht werden.
Eigentümer, denen Nachweise freigegeben wurden, dürfen diese nur zur Beurteilung des konkreten Kaufinteresses verwenden und müssen sie vertraulich behandeln. Speicherung, Weitergabe oder Verwendung für andere Zwecke sind untersagt.
O2O prüft Nachweise nicht auf Echtheit oder Aktualität und übernimmt keine Gewähr für die Bonität oder Zahlungsfähigkeit eines Kaufinteressenten. Die Verantwortung für Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der hochgeladenen Nachweise liegt beim Kaufinteressenten.
Juristisch prüfen: Datenschutzrechtliche Grundlage (Einwilligung/Art. 6 DSGVO), Löschfristen und Auftragsverarbeitung der Speicherung mit Datenschutzerklärung abstimmen.
8. Kontaktaufnahme und Kommunikation zwischen Nutzern
Kontakt-, Besichtigungs- und Unterlagen-Anfragen werden dem jeweiligen Eigentümer übermittelt. Die weitere Kommunikation erfolgt unmittelbar zwischen den Nutzern und in deren eigener Verantwortung.
Kontaktdaten und Inhalte anderer Nutzer dürfen nur für den Zweck der konkreten Immobilienanfrage verwendet werden. Werbliche Ansprache, Weitergabe an Dritte, automatisiertes Auslesen oder massenhafte Anfragen sind untersagt.
O2O empfiehlt, keine Zahlungen ohne notarielle Beurkundung zu leisten und Angaben durch eigene Prüfung oder einen unabhängigen Sachverständigen zu verifizieren.
9. Sachverständige und Prüfstatus
Auf der Plattform angezeigte Baugutachter, Architekten und Energieberater sind eigenständige Dienstleister. Ein Prüfauftrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Sachverständigen zustande; O2O ist daran nicht beteiligt und haftet nicht für deren Leistungen.
Teilweise werden öffentlich verfügbare Einträge von Drittanbietern (z. B. Kartendiensten) angezeigt. Diese sind als solche gekennzeichnet und von O2O nicht geprüft.
Ein im Inserat angezeigter Prüfstatus gibt die Einschätzung des genannten Sachverständigen zum Prüfzeitpunkt wieder. Er ersetzt keine eigene Prüfung und bedeutet nicht, dass die Immobilie frei von Mängeln ist.
10. Verträge zwischen Nutzern
Kaufverträge über Immobilien kommen ausschließlich zwischen Eigentümer und Käufer zustande und bedürfen in Deutschland der notariellen Beurkundung. O2O ist weder Vertragspartei noch Vertreter noch Bote einer Partei und schuldet keinen Vermittlungserfolg.
O2O erhebt für die Vermittlung keine Provision. Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag sind ausschließlich zwischen den Vertragsparteien geltend zu machen.
11. Preise und Zusatzleistungen
Die Registrierung, das Inserieren und das Suchen sind derzeit kostenlos. Sollten kostenpflichtige Zusatzleistungen (z. B. Hervorhebungen) angeboten werden, werden Preis, Laufzeit und Bedingungen vor der Buchung deutlich angezeigt und gesondert vereinbart.
Juristisch prüfen: Bei Einführung kostenpflichtiger Leistungen: Widerrufsbelehrung, Laufzeit-/Kündigungsregeln und Button-Lösung ergänzen.
12. Verantwortlichkeit der Nutzer und Freistellung
Jeder Nutzer ist für die von ihm eingestellten Inhalte, Angaben, Dokumente und Nachweise sowie für sein Verhalten gegenüber anderen Nutzern selbst verantwortlich.
Der Nutzer stellt O2O von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform oder einer Verletzung dieser Bedingungen durch den Nutzer beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Nutzer die Verletzung zu vertreten hat.
13. Rechte von O2O bei Verstößen; Sperrung und Löschung
Bei konkreten Anhaltspunkten für Verstöße gegen diese Bedingungen oder geltendes Recht kann O2O – unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Nutzers – Inhalte oder Inserate vorübergehend ausblenden oder entfernen, Funktionen einschränken, den Nutzer verwarnen oder das Konto vorübergehend oder dauerhaft sperren.
O2O informiert den Nutzer über die Maßnahme und deren Gründe, soweit dies rechtlich zulässig ist und den Zweck der Maßnahme nicht gefährdet. Der Nutzer kann dazu Stellung nehmen.
Gesetzliche Melde- und Beschwerdeverfahren bleiben unberührt.
Juristisch prüfen: Verfahren nach Digital Services Act (Melde-/Beschwerdeverfahren, Begründungspflichten) prüfen.
14. Verfügbarkeit, Änderungen und Wartung
O2O bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, Störungen bei Dritten oder höhere Gewalt können zu Einschränkungen führen.
O2O darf Funktionen der Plattform weiterentwickeln, ändern oder einstellen, sofern dies für den Nutzer zumutbar ist. Wesentliche Änderungen werden in angemessener Frist angekündigt.
15. Haftung
O2O haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
O2O haftet nicht für Inhalte, Angaben, Bilder, Dokumente oder Nachweise von Nutzern, für das Zustandekommen oder die Durchführung von Verträgen zwischen Nutzern, für Leistungen von Sachverständigen oder Notaren sowie für Inhalte verlinkter Drittseiten.
16. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten – insbesondere zu Nutzerkonten, Inseraten, vertraulichen Unterlagen und Käufer-Nachweisen – enthält die Datenschutzerklärung. Vertrauliche Unterlagen und Nachweise werden zugriffsgeschützt gespeichert und nur nach ausdrücklicher Freigabe über zeitlich begrenzte Links zugänglich gemacht.
17. Laufzeit, Kündigung und Kontolöschung
Das Nutzungsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Der Nutzer kann es jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden und sein Konto löschen lassen. Mit der Löschung werden Inserate, hochgeladene Dokumente und Nachweise entfernt, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
O2O kann das Nutzungsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen, bleibt unberührt.
Juristisch prüfen: Kontolöschung als Selbstbedienungsfunktion anbieten; Kündigungsbutton-Pflicht (§ 312k BGB) prüfen, sobald entgeltliche Dauerschuldverhältnisse bestehen.
18. Änderungen dieser Bedingungen
O2O kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist und den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder im Konto angekündigt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb der Frist oder nutzt er die Plattform danach weiter, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; hierauf wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch kann O2O das Nutzungsverhältnis ordentlich kündigen.
Juristisch prüfen: Zulässigkeit der Zustimmungsfiktion nach aktueller BGH-Rechtsprechung prüfen.
19. Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. O2O ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Juristisch prüfen: Entscheidung über Teilnahme an Verbraucherschlichtung und Aktualität der OS-Plattform-Angabe prüfen.
20. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von O2O.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
